Wohnungsöffnung

Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr

Weil Sie dem Fahrdienst nicht öffnete verständigte dieser den Hausnotruf des BRK, welcher auch an die Einsatzstelle kam. Er konnte zwar mit seinem Schlüssel die Wohnungstüre aufsperren, aber ein zweites Schloss bzw. innenliegender Türriegel versperrte die Türe, weshalb die Feuerwehr gerufen wurde. Eine Erkundung von Außen ergab auch keine alternative Zugangsmöglichkeit (z.B. gekipptes Fenster) zur Wohnung, weshalb der Zylinder des zweiten Schlosses gezogen wurde, um dann die Türe öffnen zu können. Der Rettungsdienst und die Polizei betraten daraufhin die Wohnung und fanden eine gestürzte Dame vor, welche von selbst nicht mehr aufstehen konnte. Die Wohnungstüre war ja schließfähig geblieben und wir übergaben die Einsatzstelle der Polizei. Der Rettungsdienst übernahm die Versorgung der Patientin.