Wohnungsöffnung

Person in Fahrzeug eingeschlossen

Aus Unachtsamkeit wurde ein Kleinkind in einem PKW eingeschlossen der Fahrzeugschlüssel befand sich im PKW. Da bereits der 2.Schlüssel angefordert wurde traf der Einsatzleiter im Einvernehmen mit den Eltern und der Polizei die Absprache, dass solang sich der Zustand des Kindes nicht verschlechtert, keine gewaltsame Öffnung vorgenommen wird.

Da sich der Zustand des Kindes aber im Laufe der Zeit verschlechterte und die psychische Situation der Eltern immer kritischer wurde entschloss sich der Einsatzleiter das Fahrzeug gewaltsam zu öffnen.

Gerade als die Vorbereitungen dafür abgeschlossen waren, traf der 2 Schlüssel ein und das Kind konnte zur Abklärung des Gesundheitszustandes an den Rettungsdienst übergeben werden.