Wohnungsöffnung

Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr

Wir wurden zu einer Wohnungsöffnung alarmiert, da der Ehemann einer im Krankenhaus befindlichen Patientin nicht erreicht werden konnte ist man davon ausgegangen, dass auch er auf Hilfe angewiesen war.

Weder Lautes Klopfen noch Klingeln zeigten ihre Wirkung somit wurde nach Aufforderung der Polizei die Türe von uns geöffnet. Die Polizei und der Rettungsdienst fanden den Mann tief und fest schlafend in der Wohnung vor.

Wir sorgten noch dafür, dass die Wohnung wieder verschlossen werden konnte, und übergaben die Einsatzsstelle der Polizei.