Der Sohn einer Anwohnerin wurde am Vortag von ihr angerufen, weil es ihr körperlich nicht gut gehe.
Als der Sohn am Folgetag vorbei kam, öffnete die Anwohnerin nicht. Da alle anderen Kontaktaufnahmen erfolglos blieben und kein Gebäudeschlüssel vorhanden war, wurden wir über die Polizei zur Wohnungsöffnung angefordert.
Der Zugang zur Wohnung erfolgte zerstörungsfrei über ein Fenster im Obergeschoss. Ein Kamerad stieg ein und öffnete die verschlossene Türe von innen. Darauf hin betraten nun auch Rettungsdienst und Polizei die Wohnung. Sie konnten jedoch nur noch den Tod der Bewohnerin feststellen.