Aufgrund einer Hausnotrufauslösung ohne Rückmeldung und der Nichterreichbarkeit der Tochter (welche einen Schlüssel hätte) wurden wir zusammen mit dem Rettungsdienst und der Polizei zu einer Notfalltüröffnung alarmiert. Auf Rückfrage gab die ILS TS die Auskunft, dass kein Mitarbeiter der Hausnotruffirma mit Schlüssel zur Verfügung steht. Zusammen mit der Polizei klingelten und klopften wir an der Wohnungseingangstüre. Auch ein alternativer Zugang von Außen über ein Fenster schied aus, da sämtliche Fenster mit Rollläden verschlossen waren. Die Polizei bat uns daher die Türe gewaltsam zu öffnen. Zunächst versuchten wir die Türe Gewaltfrei zu öffnen, was aber nicht gelang, weil die Türe verschlossen war. Somit mussten wir die Türe gewaltvoll öffnen. Die in die Wohnung eintretenden Beamten der Polizei fanden die Bewohnerin schlafen, aber gesund vor, was der Rettungsdienst bestätige. Wir reparierten die Türe übergaben die Wohnung im Beisein der Polizei der Bewohnerin. Dann konnten wir ins Gerätehaus einrücken.